EU-Maschinenverordnung: Produktsicherheit und Cybersicherheit

Sytance · Aktualisiert

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist das EU-Produktsicherheitsrecht für Maschinen und verwandte Produkte. Cybersicherheit gehört zur Sicherheitsbewertung, wenn Software, Daten, Verbindungen, Aktualisierungen oder Konfigurationen eine Sicherheitsfunktion beeinflussen oder zu einer gefährlichen Situation führen können.

Recht zur Produktsicherheit

Die Verordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie durch unmittelbar anwendbare EU-Vorschriften. Sie regelt die Maschinensicherheit: Produktumfang, grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Anleitungen und Marktüberwachungspflichten.

Produkte im Anwendungsbereich

Zuerst ist die Produktfrage zu klären, danach die Frage der Cybersicherheit. Die Verordnung erfasst Maschinen und bestimmte verwandte Produkte sowie unvollständige Maschinen. Welche Cybersicherheitsanforderungen gelten, hängt vom jeweils bewerteten Produkt ab.

Maschinen und verwandte Produkte

Die Verordnung erfasst Maschinen und aufgeführte verwandte Produkte. Die rechtliche Produktabgrenzung bestimmt, welche Anforderungen und Nachweise gelten.

Unvollständige Maschinen

Für unvollständige Maschinen gelten gesonderte Dokumentationsanforderungen. Sie werden nicht wie fertiggestellte, CE-gekennzeichnete Maschinen behandelt.

Sicherheitsbauteile

Software kann relevant sein, wenn sie eine Sicherheitsfunktion ausführt oder einen sicherheitsbezogenen Steuerungspfad verändert.

Aktualisierungen und Änderungen

Ein Softwareupdate kann relevant sein, wenn es eine Sicherheitsfunktion, Konfiguration, Grenze, Schnittstelle oder Schutzmaßnahme verändert.

Cybersicherheit als Teil der Sicherheit

Die Maschinenverordnung macht nicht jede Netzwerkschwachstelle automatisch zu einem Thema des Maschinenrechts. Entscheidend ist, ob eine Manipulation von Software, Daten, Konfiguration, Steuerungspfad oder Eingriffsprotokoll den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen kann.

CE-Unterlagen und technische Nachweise

Cybersicherheitsnachweise sind nur dann hilfreich, wenn sie mit den Maschinenunterlagen verknüpft sind. Die technische Dokumentation sollte Produktabgrenzung, Sicherheitsfunktionen, sicherheitsbezogene Software und Daten, Schnittstellen, Schutzmaßnahmen, Änderungssteuerung, Nachweise zu Eingriffen und Benutzerinformationen erläutern.

Wichtige Daten

29. Juni 2023
1
Veröffentlichung im Amtsblatt
29. Juni 2023

Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde als neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht.

20. Januar 2027
2
Allgemeiner Geltungsbeginn
20. Januar 2027

Die Verordnung gilt grundsätzlich ab diesem Datum; für einige Bestimmungen gelten gesonderte Termine.

Quellen